Wer in Spanien einen Aufenthaltstitel beantragen oder sich als EU-Bürger registrieren möchte, begegnet einem häufigen Problem: Der erforderliche Termin bei der Polizei (Cita Previa) ist online nicht verfügbar. Teilweise erscheinen Termine nur kurz und sind innerhalb weniger Sekunden wieder vergeben.
Besonders problematisch erscheint die Situation für Personen, deren Antragsfrist abzulaufen droht. Laut gesetzlichen Angaben steht nach der Einreise steht je nach Titel nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung, um den jeweiligen Verwaltungsschritt zu erledigen. So ist die TIE grundsätzlich bereits binnen eines Monats zu beantragen und das EU-Registerzertifikat binnen 3 Monaten nach der Einreise. Beachten Sie, dass diese Fristen in der Realität in der Regel nicht angewandt werden. Es ist gemeinhin bekannt, dass es praktisch unmöglich ist, innerhalb so kurzer Zeit eine Wohnung zu finden, sich bei der Stadt anzumelden (empadronamiento) und einen Termin zu bekommen.
Doch warum ist es so schwierig, einen Termin zu bekommen? Welche Rolle spielen Bots und der sogenannte „Terminhandel“? Und was können Betroffene tun, wenn trotz wiederholter Versuche kein Termin verfügbar ist?
Warum gibt es nicht genügend Termine?
Der Mangel an verfügbaren Terminen resultiert aus einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Das größte Problem dürfte zunächst sein, dass die Nachfrage der Einwandernden die Kapazitäten der Behörden übersteigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Spanien seit Jahren als beliebtes Einwanderungsland gilt, aber auch darauf, dass viele Menschen aufgrund von humanitären oder wirtschaftlichen Krisen ihre Heimatländer verlassen, um nach Europa zu flüchten.
Darüber hinaus hat Spanien per Dekret am 15.04.2026 ein außerordentliches Regularisierungsprogramm beschlossen, welches hunderttausenden Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis einen legalen Verbleib in Spanien ermöglichen soll. Entgegen den ursprünglichen Schätzungen von rund 500.000 Anträgen wurden bis zum Fristende Ende Juni 2026 über eine Million Anträge eingereicht, was das Verwaltungspersonal zusätzlich belastet.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Termine können durch automatisierte Systeme sehr schnell reserviert werden.
Die spanische Polizei hat in mehreren Ermittlungen festgestellt, dass sogenannte Bots eingesetzt wurden, um verfügbare Termine automatisiert zu erkennen und zu reservieren. Im Anschluss werden die Termine über Plattformen an den ggf. Höchstbietenden verkauft.
Ist ein solcher Terminhandel strafbar?
Ein Termin bei der spanischen Verwaltung ist grundsätzlich eine kostenlose Verwaltungsleistung. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn Personen oder Gruppen technische Mittel einsetzen, um einen großen Teil der verfügbaren Termine zu blockieren und dadurch den normalen Zugang zum staatlichen System beeinträchtigen.
Die spanische Polizei hat bereits mehrfach entsprechende Ermittlungen durchgeführt.
Im Mai 2023 wurde beispielsweise ein Netzwerk aufgedeckt, das mit einem Bot Termine automatisiert reservierte und anschließend für etwa 30 bis 200 Euro weiterverkaufte. Nach Angaben der Polizei wurden 69 Personen festgenommen und weitere 25 Personen untersucht. Das eingesetzte System umging sämtliche Sicherheitsbarrieren der staatlichen Buchungswebseite. Dabei war es so aggressiv, dass es 500 freigeschaltete Termine in weniger als 12 Sekunden komplett abfing und blockierte.
Auch 2024 ging die Polizei gegen eine Gruppe vor, der vorgeworfen wurde, Bots eingesetzt zu haben, um Termine zu blockieren und anschließend gegen Bezahlung anzubieten. In diesem Verfahren spielten zusätzlich gefälschte Dokumente eine Rolle.
Je nach Einzelfall kommt daher eine Strafbarkeit als Computersabotage & Datenbeschädigung, Betrug (Estafa), Urkundenfälschung (Falsedad documental) oder Bildung einer kriminellen Vereinigung (Organización criminal) in Betracht.
Wichtig ist jedoch eine juristische Differenzierung:
Nicht jede entgeltliche Unterstützung bei der Terminvereinbarung ist automatisch eine Straftat.
Entscheidend können vielmehr die konkrete Vorgehensweise und die eingesetzten technischen Mittel sein. Wer beispielsweise einen staatlichen Termin automatisiert abgreift, massenhaft Termine blockiert oder das System der Verwaltung manipuliert, befindet sich in einer völlig anderen Situation als eine Person, die beispielsweise eine rechtmäßige Beratungs- oder Übersetzungsleistung bei der Unterstützung zur Erlangung von Terminen anbietet.
Für Antragsteller gilt daher:
Bei Angeboten, bei denen ein Termin gegen eine hohe Zahlung „garantiert“ wird, ist Vorsicht geboten. Neben möglichen rechtlichen Problemen besteht das Risiko, dass es sich schlicht um einen Betrug handeln könnte und man dennoch ohne Termin endet. Zudem verlangen diese Händler hochsensible persönliche Daten (Passkopien, vollständiger Name, Geburtsdatum), um einen Termin buchen zu können, was Tür und Tor für Identitätsdiebstahl öffnet.
Da die Termine in der Regel personengebunden sind und mit Ihrer Pass- oder NIE-Nummer verknüpft sind, werden Sie am Schalter abgewiesen, wenn die Daten beim Einlass nicht exakt übereinstimmen.
Was unternimmt die spanische Verwaltung gegen das Problem?
Die spanischen Behörden sind sich der Problematik bewusst.
Die Regierung hat in einer parlamentarischen Antwort aus dem Jahr 2026 bestätigt, dass das massenhafte Abschöpfen von Terminen für Ausländerangelegenheiten ein landesweites Problem darstellt.
Nach Angaben der Regierung werden unter anderem technische Maßnahmen geprüft beziehungsweise eingesetzt, um die automatisierte Reservierung großer Mengen von Terminen zu verhindern.
Das Problem ist damit nicht unbekannt. Gleichzeitig zeigen die weiterhin bestehenden Beschwerden, dass die Terminvergabe vielerorts eine Herausforderung bleibt.
In manchen Büros und Provinzen werden nun neue Massnahmen getestet. Zum Beispiel beginnen die Balearischen Inseln mit der automatischen Terminerteilung für die TIE (Aufenthaltstitel) wenn über ihr Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Die Zeit wird zeigen, ob sich diese Prozesse durchsetzen.
Was kann man tun, wenn man keinen Termin bekommt?
Wer keinen Termin bekommt, sollte zunächst nicht in Panik geraten und insbesondere keine dubiosen Angebote über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste nutzen.
1. Ausschließlich offizielle Systeme verwenden
Termine sollten über die offiziellen Systeme der spanischen Verwaltung beziehungsweise der zuständigen Behörde gesucht werden.
Bei EU-Bürgern betrifft dies beispielsweise die Terminart „Policía-Certificados UE“. Für die TIE ist je nach Verfahren unter anderem „Policía-Toma de huellas (Expedición de tarjeta)“ relevant.
Welche Terminart benötigt wird, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
2. Regelmäßig nach neuen Terminen suchen
Die besten Chancen auf Termine haben Sie meist werktags (besonders montags und mittwochs) morgens zwischen 07:00 und 09:00 Uhr sowie fallweise am späten Nachmittag.
Dass heute kein Termin verfügbar ist, bedeutet nicht automatisch, dass langfristig keine Termine angeboten werden.
Die Verfügbarkeit kann sich ändern, wenn neue Termine freigeschaltet oder bestehende Termine abgesagt werden.
Es kann daher sinnvoll sein, das offizielle System regelmäßig zu überprüfen.
3. Andere zuständige Stellen prüfen
Die Zuständigkeit und Terminverfügbarkeit können sich je nach Provinz und konkretem Verfahren unterscheiden.
Wer beispielsweise in einer Großstadt keinen Termin bekommt, sollte prüfen, ob für das jeweilige Verfahren eine andere zuständige Stelle oder Polizeistation infrage kommt.
Dabei sollte man jedoch nicht einfach eine beliebige Polizeistation auswählen. Entscheidend ist, welche Stelle für den jeweiligen Wohnsitz und das konkrete Verfahren zuständig ist. Der Termin muss immer innerhalb der Provinz gebucht werden, wo man registriert ist.
4. Fehlende Termine dokumentieren
Wer wegen einer gesetzlichen Frist unter Zeitdruck steht, sollte die eigenen Terminversuche dokumentieren.
Hilfreich können beispielsweise sein:
Screenshots des Terminportals
Datum und Uhrzeit der Terminversuche
E-Mails an die zuständige Behörde + Antworten der Behörde
Nachweise über telefonische oder persönliche Kontaktaufnahmen
Diese Dokumentation ersetzt keinen Antrag und stellt auch nicht automatisch eine Fristverlängerung dar.
Sie kann aber später hilfreich sein, um nachzuweisen, dass man sich rechtzeitig um einen Termin bemüht hat.
5. Professionelle Hilfe einholen
Die Unterstützung einer auf spanisches Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwältin, eines Rechtsanwalts ist immer sinnvoll, wenn Sie allein keinen Erfolg haben oder Fragen zu Ihrem Prozess haben.
Kontaktieren Sie uns gern: www.artemislaw-europe.com
ARTIKEL VON ANNA-LENA MALCHER, RECHTSREFERENDARIN
